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19 News gefunden


Im Rahmen unserer Weihnachtsaktion haben wir eine Spende in Höhe von EUR 3.300,- an die Einrichtung "Der Rote Anker" des CS Hospiz Rennweg überwiesen.
"Der Rote Anker" bietet Kindern, Jugendlichen und deren Familien, die mit dem Tod eines geliebten Menschen konfrontiert sind, professionelle psychotherapeutische Beratung und Begleitung.

Herzlichen Dank an unsere Kund*innen, die das ermöglicht haben!

Ihr bestNET.Team

Im Rahmen unserer Weihnachtsaktion haben wir eine Spende in Höhe von EUR 3660,- an die Einrichtung "Der Rote Anker" des CS Hospiz Rennweg überwiesen.
"Der Rote Anker" bietet Kindern, Jugendlichen und deren Familien, die mit dem Tod eines geliebten Menschen konfrontiert sind, professionelle psychotherapeutische Beratung und Begleitung.

Herzlichen Dank an unsere KundInnen, die das ermöglicht haben!

Ihr bestNET.Team

"37. Bundesgesetz, mit dem das Entwicklungszusammenarbeitsgesetz, das Bundesgesetz über den Auslandsösterreicher-Fonds, das Rotkreuzgesetz, das Integrationsgesetz, das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz, [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: 76. Newsletter der BGBl.-Redaktion 15. Juni 2018

Dank dem Engagement unserer KundInnen bei der bestNET.Weihnachtsaktion konnten wir EUR 3000,- an ZEBRA - Interkulturelles Beratungs- und Therapiezentrum überweisen.
Spenden sind dringend notwendig, um die interkulturelle Psychotherapie für Kinder aufrecht erhalten zu können.

Wir sagen DANKE!

Ihr bestNET.Team ...

"Wien, 2012-12-13 – Vier von fünf österreichischen Haushalten (79%) verfügten laut Statistik Austria zum Befragungszeitpunkt (April bis Juni 2012) über einen Internetzugang. 80% der Personen im Alter von 16 bis 74 Jahren nutzten das Internet in den letzten drei Monaten vor dem Befragungszeitpunkt.
79% aller Haushalte haben einen Internetzugang

Innerhalb der vergangenen zehn Jahre hat sich der Anteil der Haushalte mit Internetzugang mehr als verdoppelt und stieg von 34% im Jahr 2002 auf 79% im Jahr 2012. Gegenwärtig haben vier von fünf österreichischen Haushalten Internetzugang.

Die Hälfte der Haushalte ohne Internetzugang sind Einpersonenhaushalte (50%), wobei es sich zum Großteil um alleinlebende Frauen im höheren Erwachsenenalter handelt: Beinahe drei Viertel (73%) sind 55 Jahre und älter, bei fast zwei Drittel der Einpersonenhaushalte ohne Internet handelt es sich um alleinlebende Frauen. Nahezu die Hälfte der Haushalte ohne Internetzugang haben ein Haushalteinkommen, das im unteren Einkommensviertel liegt (46%).
77% der Haushalte ohne Internetzugang wollen keinen

Mehr als drei Viertel der Haushalte ohne Internetzugang (77%) wollten einen solchen laut eigenen Aussagen auch nicht. Als weitere Gründe für fehlenden Internetzugang wurden genannt (Mehrfachangaben möglich): fehlende Kenntnisse (29% der Haushalte ohne Internet), das Internet wird anderswo genutzt (17%), zu hohe Anschaffungs- bzw. laufende Kosten (jeweils 16%) bzw. Datenschutz- oder Sicherheitsbedenken (14%).
Vier von fünf Personen nutzen das Internet

80% der Personen im Alter von 16 bis 74 Jahren nutzten das Internet in den letzten drei Monaten vor dem Befragungszeitpunkt. Die Nutzung ist dabei stark von Alter und Geschlecht abhängig: 96% der unter 45-Jährigen nutzten das Internet, bei den 65- bis 74-Jährigen waren es lediglich 38%. Gleichzeitig hat sich aber gerade in dieser Altersgruppe der Anteil an Internetnutzerinnen und Internetnutzern seit 2002 mehr als verzehnfacht. ...
Quelle: www.statistik.at 19.12.2012

"Mediengesetz-Novelle tritt am 1. 7. 2012 in Kraft

Völlig überraschend und ohne vorhergehende Begutachtung hat der Nationalrat eine Mediengesetz-Novelle beschlossen, die eine deutliche Verschärfung im Hinblick auf die Offenlegungspflichten (umgangssprachlich auch: Impressum) für periodische Medien bringt. Das betrifft nicht nur Zeitungen, sondern auch „periodische elektronische Medien“, also Newsletter und Websites.

Schon bisher waren auf Grund des Mediengesetzes (MedienG) folgende Angaben zu machen:

Angaben für kleine Websites/kleiner Newsletter
Darunter versteht man Websites/Newsletter, die nur eine Präsentation des Medieninhabers (zB ein bloßer Webshop), aber keine redaktionellen Beiträge, die die öffentliche Meinung beeinflussen, enthalten (§ 25 Abs 5 MedienG).

Name/Firma des Medieninhabers
Unternehmensgegenstand
Wohnort/Sitz des Medieninhabers

Für kleine Websites/kleine Newsletter gibt es keine Änderungen. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: WK-Wien Newsletter vom 19.4.2012

"Männliche und weibliche Kandidaten mit vergleichsweise tiefer Stimmlage besitzen bei Wahlen einen Vorteil - das hat zumindest eine Studie eines US-Forscherteams herausgefunden. Das Ergebnis macht erneut deutlich, wie entscheidend persönliche Eigenschaften eines Politikers und nicht nur sein Parteiprogramm im Wahlkampf sind, sagen Casey Klofstad von der University of Miami und seine Kollegen. [...]"

Casey Klofstad (University of Miamiet) et al.: Proceedings of the Royal Society B, Online-Vorabveröffentlichung, doi: 10.1098/rspb.2012.0311

© wissenschaft.de – Martin Vieweg

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.wissenschaft.de Newsletter 14.03.2012

"137. Bundesgesetz, mit dem das Vereinsgesetz 2002 und das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz geändert werden (Vereinsgesetz-Novelle 2011 – VerGNov 2011)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Vereinsgesetzes 2002

Das Vereinsgesetz 2002, BGBl. I. Nr. 66/2002, zuletzt geändert durch das Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, wird wie folgt geändert:

1. In § 5 Abs. 2 lautet der erste Satz:

„Die Mitgliederversammlung ist zumindest alle fünf Jahre einzuberufen.“

1a. § 19 wird wie folgt geändert:

a) In Abs. 2 wird die Wortfolge „bestimmter Vereine“ durch die Wortfolge „eines eindeutig nach seiner ZVR-Zahl (§ 18 Abs. 3) oder seinem Namen oder Namensbestandteilen, allenfalls ergänzt mit dem Vereinssitz, bestimmbaren Vereins“ ersetzt.

b) Der mit dem Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, angefügte Abs. 5 erhält die Absatzbezeichnung „(6)“.

2. § 22 Abs. 4 lautet:

„(4) Als Abschlussprüfer können Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie Revisoren im Sinne des § 13 Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, BGBl. I Nr. 127/1997, herangezogen werden.“ [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 28.12.2011

Im Rahmen eines internationalen Forschungsprojektes führt die „Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung“ eine Umfrage zum Thema „Radio(-hören) im Internet“ durch.
Das Internet hat Medien und Medienkonsum in vielerlei Hinsicht verändert, so auch das Radio. Unsere Umfrage widmet sich diesem Thema und möchte herausfinden, was Radio hören im Netz so spannend macht. Es geht also um Ihre Meinungen und Einstellungen zum Thema „Radio(-hören) im Internet“. Dabei gibt es keine falschen oder richtigen Antworten, uns interessiert vor allem, was Sie denken!

Der Link zum Fragebogen lautet: www.unipark.de/uc/radiohoeren-im-internet-austria

Darüber hinaus würden Sie uns sehr helfen, wenn Sie den Link auch in Ihrem Freudes- und Bekanntenkreis weiterleiten könnten.
Für Informationen zu dieser Studie können Sie sich gerne an mich wenden: christian.oggolder@oeaw.ac.at

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Dr. Christian Oggolder. ...

"309. Verordnung der Bundesregierung über die Sommerzeit in den Kalenderjahren 2012 bis 2016

Auf Grund des § 2 Abs. 1 und 4 des Zeitzählungsgesetzes, BGBl. Nr. 78/1976, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 52/1981, wird, in Umsetzung der Richtlinie 2000/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Regelung der Sommerzeit, ABl. Nr. L 31 vom 02.02.2001, S 21, verordnet:

1. Im Kalenderjahr 2012 beginnt die Sommerzeit am 25. März 2012 um 2.00 Uhr Mitteleuropäische Zeit (MEZ) und endet am 28. Oktober 2012 um 3.00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ).

2. Im Kalenderjahr 2013 beginnt die Sommerzeit am 31. März 2013 um 2.00 Uhr Mitteleuropäische Zeit (MEZ) und endet am 27. Oktober 2013 um 3.00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ).

3. Im Kalenderjahr 2014 beginnt die Sommerzeit am 30. März 2014 um 2.00 Uhr Mitteleuropäische Zeit (MEZ) und endet am 26. Oktober 2014 um 3.00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ).

4. Im Kalenderjahr 2015 beginnt die Sommerzeit am 29. März 2015 um 2.00 Uhr Mitteleuropäische Zeit (MEZ) und endet am 25. Oktober 2015 um 3.00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ).

5. Im Kalenderjahr 2016 beginnt die Sommerzeit am 27. März 2016 um 2.00 Uhr Mitteleuropäische Zeit (MEZ) und endet am 30. Oktober 2016 um 3.00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ).

Faymann Spindelegger Hundstorfer Fekter Heinisch-Hosek Stöger Mikl-Leitner Karl Berlakovich Darabos Schmied Bures Mitterlehner Töchterle"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 13.09.2011


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