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5 News gefunden


Zitat profil 11/2012

"Sexueller und psychischer Missbrauch, unseriöse Behandlungsmethoden, falsche Diagnosen und Therapeuten, die sich als Gurus inszenieren und Menschen in die Abhängigkeit treiben: wie im Geschäft mit der Seele Menschen kaputt und krank gemacht werden können.

„Berührungsbehaglichkeit“ nannte der Psycho- und Sexualtherapeut eine Facette seiner Behandlung und legte sich kurzerhand zu seiner Klientin ins Bett. Am zweiten Abend eines Gruppenseminars in einem Kloster hatte der mehr als doppelt so alte Mann der damals 26-jährigen MS-Patientin eine in Tibet erprobte Massagetechnik, die besonders bei multipler Sklerose Wirksamkeit entfalten sollte, in Aussicht gestellt und lud sie in sein Zimmer ein, wo bereits alles vorbereitet war. „Als er von mir wollte, dass ich mich auf den Rücken umdrehe, habe ich mich schon nicht wohlgefühlt“, erzählt Katharina K.*). „Doch dann hat er von dieser Berührungsbehaglichkeit als Teil der Therapie gesprochen. Durch das große Vertrauen, das er in mir weckte, und die in Aussicht gestellte Besserung ließ ich es schließlich zu. Außerdem wusste er aus früheren Therapiestunden, dass ich Schwierigkeiten habe, mich selbst zu behaupten, und auf eine Vaterersatzfigur sehr anfällig bin.“

Die seit mehreren Jahren an MS leidende Studentin hatte 2009 psychotherapeutische Betreuung benötigt, weil ein weiterer Krankheitsschub ihr seelisch schwer zu schaffen machte. Mit diesem Anliegen war sie auch in die therapeutische Praxis gegangen [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: www.profil.at 11/2012

4. Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.

Artikel 2

(1) Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen.

(2) Jedes Kind, das dauernd oder vorübergehend aus seinem familiären Umfeld, welches die natürliche Umgebung für das Wachsen und Gedeihen aller ihrer Mitglieder, insbesondere der Kinder ist, herausgelöst ist, hat Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand des Staates.

Artikel 3

Kinderarbeit ist verboten. Abgesehen von gesetzlich vorgesehenen begrenzten Ausnahmen darf das Mindestalter für den Eintritt in das Arbeitsleben das Alter, in dem die Schulpflicht endet, nicht unterschreiten.

Artikel 4

Jedes Kind hat das Recht auf angemessene Beteiligung und Berücksichtigung seiner Meinung in allen das Kind betreffenden Angelegenheiten, in einer seinem Alter und seiner Entwicklung entsprechenden Weise.

Artikel 5

(1) Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, die Zufügung seelischen Leides, sexueller Missbrauch und andere Misshandlungen sind verboten. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung.

(2) Jedes Kind als Opfer von Gewalt oder Ausbeutung hat ein Recht auf angemessene Entschädigung und Rehabilitation. Das Nähere bestimmen die Gesetze.

Artikel 6

Jedes Kind mit Behinderung hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die seinen besonderen Bedürfnissen Rechnung tragen. ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 15.02.2010

6. Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 153/2009, wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach der den § 6 betreffenden Zeile folgende Zeile eingefügt:
„§ 6a. Einkommensberichte des Bundes“
2. In § 1 Abs. 1 Z 5 wird das Wort „Frauen“ durch das Wort „Personen“ ersetzt.
3. Dem § 4a wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) Eine Diskriminierung liegt auch vor, wenn eine Person auf Grund ihres Naheverhältnisses zu einer Person wegen deren Geschlechts diskriminiert wird.“
4. Nach § 6 wird folgender § 6a samt Überschrift eingefügt:

„Einkommensberichte des Bundes
§ 6a.
(1) Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler ist verpflichtet, jährlich bis zum 1. Oktober einen Bericht zur Einkommensanalyse der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer des Bundes zu erstellen. Berichtszeitraum ist das jeweilige vorangegangene Kalenderjahr. Dieser Bericht hat Angaben über
1. die Anzahl der Frauen und die Anzahl der Männer in der jeweiligen Verwendungs-, Entlohnungs- oder Gehaltsgruppe und
2. das Medianeinkommen von vollbeschäftigten Frauen und Männern in der jeweiligen Verwendungs-, Entlohnungs- oder Gehaltsgruppe
zu enthalten.

(2) Der Bericht ist derart zu anonymisieren, dass keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sind.

(3) Der Bericht ist unverzüglich nach seiner Fertigstellung von der Bundeskanzlerin oder vom Bundeskanzler auf der Internethomepage des Bundeskanzleramtes zu veröffentlichen und den Leiterinnen und Leitern der Zentralstellen zu übermitteln. Von den Leiterinnen und Leitern der Zentralstelle ist der Bericht an die zuständigen Zentralausschüsse weiterzuleiten.

(4) Für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, für die es kein anzuwendendes Verwendungs-, Entlohnungs- oder Gehaltsgruppenschema gibt, gilt abweichend von Abs. ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 15.02.2010

Wien (OTS) - Aufgrund von zahlreichen Anfragen hat der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) eine bundesweite Liste von PsychotherapeutInnen erstellt, die in der Behandlung von Opfern von Misshandlung und sexuellem Missbrauch sehr erfahren sind.

Die PsychotherapeutInnen sind nach Bundesländern gegliedert und daher leicht auffindbar - unter: ...
Quelle: ots/ ÖBVP 21.4. 2010

Gast: Sudabeh Mortezai. Moderation: Rainer Rosenberg. Anrufe kostenlos aus ganz Österreich unter 0800 22 69 79

Angst und Unverständnis prägen - wenn man neuesten Umfragen glauben darf - das Verhältnis der Österreicherinnen und Österreicher zum Islam. Die österreichisch-iranische Filmemacherin Sudabeh Mortezai greift mit ihrem neuen Dokumentarfilm "Im Bazar der Geschlechter" das Thema Sexualität und Religion auf, das ja für den Islam genauso wie für die Katholische Kirche höchst problematisch scheint.

Rainer Rosenberg spricht mit Sudabeh Mortezai über Politik, Sexualität, Heuchelei und zivilen Ungehorsam im Iran und anderswo.
Quelle: oe1.orf.at/programm 14.4. 2010


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