Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Personen, die eine Ausbildung für Aufstellungsarbeit absolviert haben (mind. 100 Std.) Erforderlicher Nachweis: Bestätigung über den Abschluss einer Ausbildung für Aufstellungsarbeit (mind. 100 Std.) |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Aufstellungen als Dienstleistung anbieten |
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